Medizinproduktegesetz - Vorschriften Betreiber

Einkauf
Lagerung
Errichten und Betreiben
Instandhaltung
Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wiederaufbereitung
 

   

Einkauf
   

Fundstelle

Inhalt Umsetzung
in der KAE
§§ 5,6,8,9 MPG
  • CE-Kennzeichnung nach MPG:

    - Unterschiedliche CE-Kennzeichen beachten

    - Verwaltungskennzeichen für das ungehinderte Inverkehrbringen in allen
       EWG-Mitgliedstaaten

    - Anbringung des CE-Kennzeichens bei unterschiedlichen
      Qualitätsstandards möglich; daher individuelle Produkt- und
      Herstellerbeurteilung notwendig

    - Klassifizierung in I, II a, II b und III ohne Bedeutung für den Betrieb von
      Medizinprodukten
Zusammenarbeit durch MedTech mit dem Einkauf
§ 48 Abs. 1 MPG
  • Übergangsvorschrift bis zum 13.06.1998 für das erstmalige
    Inverkehrbringen nach der MedGV oder dem MPG beachten
Zusammenarbeit durch
MedTech mit dem Einkauf
Art. 1 Nr. 5
1. MPG-ÄndG
  • Übergangsvorschrift bis zum 30.06.2001 für das weitere Inverkehrbringen von Medizinprodukten, die nach der MedGV bis zum 13.06.1998 erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, beachten
Inbetriebnahme von Geräten nur über MedTech zulässig
§ 48 Abs. 3 MPG
  • Übergangsvorschrift bis zum 30.06.2004 für Quecksilberglasthermometer mit Maximumvorrichtung
  • GS Zeichen nur für MedGV - Geräte gültig
  • GM Zeichen ohne Rechtsgrundlage im MPG
Nicht im Einsatz
  
Prüfung durch MedTech
Prüfung durch MedTech
§ 2 Abs. 5 MPBetreibV
93/42/EWG
Anhang I Abs. 9.1
  • Kombination von Medizinprodukten und Zubehör prüfen; SUV-/Kompatibilitätsbescheinigung anfordern
Prüfung durch MedTech
§ 32 MPG
  • Medizinprodukteberater des Herstellers oder des Fachhandels
    nur für Fachberatung und Einweisung erforderlich
  • Medizinprodukteberater muß medizinische, produktbezogene
    und didaktische Kenntnisse besitzen
  • Für Einkaufs- und Vetragsabwickling kein Medizinprodukteberater notwendig
  • Bei fehlender Sachkenntnis des Medizinprodukteberaters
    Beanstandung beim Hersteller empfehlenswert
  • Herstellervorschriften über sicherheitstechnische Kontrollen
    nach § 6 MPBetreibV prüfen (Folgekosten)
  • Herstellervorschriften über meßtechnische Kontrollen nach § 11
    MPBetreibV Prüfen (Folgekosten)
  • Verordnung über Vertriebswege für Medizinprodukte einhalten
  • Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten einhalten
MedTech organisiert Einweisungen und ist mit dabei




Prüfung durch MedTech





Prüfung durch
Arzneimittel-kommission

    

   

Lagerung

Fundstelle

Inhalt

Umsetzung
in der KAE

§ 4 Abs. 1, Satz 2
MPG
  • Verfalldatum beachten

    Ordnungswidrigkeiten nach § 45 Abs. 2 Nr. 1 MPG
Sensibilisierung der Mitarbeiter bei Besprechungen/ Fortbildungen
§ 16 MPG
  • Betriebsverordnungen abwarten und ggf. beachten
  • Verordnung über Vertriebswege für Medizinprodukte beachten
  • Verordnung über die Verschreibungspflicht von Medizinprodukten einhalten

   

   

Errichten und Betreiben

   

Fundstelle

Inhalt

Umsetzung
in der KAE

§§ 22,23,24 MPG
§ 2 MPBetreibV
  • Errichten und Betreiben von

    - aktiven Medizinprodukten

    - nichtaktiven Medizinprodukten und

    - Medizinprodukten mit Meßfunktion Zweckbestimmung, den Vorschriften
      des Medizinproduktegesetzes und der zugehörigen Rechtsverordnungen
Dienstanweisung
§§ 47,48 MPG
  • Weiterbetrieb von medizinisch - technischen Geräten, die der MedGV entsprechen und wie folgt gekennzeichnet sind, ist zulässig
    Kennzeichnung der Geräte der Kl. I nach § 2 MedGV:

    - Bauartzulassungszeichen und/oder

    - GS - Zeichen und/oder

    - CE - Kennzeichen nach EMV - Verordnung

 

  • Kennzeichnung der Geräte der Kl. III nach § 2 MedGV:

    - GS - Zeichen und/oder

    - CE - Kennzeichnung nach EMV - Verordnung
Prüfung durch
MedTech
§ 3 MPBetreibV
  • Meldung an das BfArM bei Zwischenfällen (Vorkommnisse und
    Beinahvorkommnisse)
MedTech-Leitung , Verwaltung und ASI
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG
  • Betriebsverbot bei begründetem Verdacht auf Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Beschäftigten oder Dritten

    Straftat nach § 43 Abs. 1, Satz 1 MPG
Dienstanweisung
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 MPG
  • Betriebsverbot bei abgelaufenem Verfalldatum

    Ordnungswidrigkeit nach § 45 Abs. 2, Nr. 1 MPG
Dienstanweisung
§ 22 Abs. 1 Satz 2 MPG
  • Betriebsverbot bei Mängeln, die Patienten, Beschäftigte oder
    Dritte gefährden können

    Straftat nach § 43 MPG
Dienstanweisung
§ 2 Abs. 6
MPBetreibV
  • Betriebsverbot des Medizinproduktes bei Überschreitung seiner Meßgenauigkeit/Fehlergrenzen

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 1 MPBetreibV
Dienstanweisung
§ 5 Abs. 1 Satz 1
MPBetreibV
  • Festlegung der "beauftragten Person" durch den Betreiber
  • Durchführung der Funktionsprüfung und Einweisung der "beauftragten Person" in die sachgerechte Handhabung, Anwendung und Betrieb bei Medizinprodukten gemäß Anlage 1 MPBetreibV

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 5 MPBetreibV
Organigramm
Dienstanweisung, Organisieren von Einweisungen


§ 5 Abs. 2 MPBetreibV
  • Betriebsverbot für Medizinprodukte nach Anlage 1 MPBetreibV
    ohne Einweisung der Anwender
  • Einweisung in aktive Medizinprodukte empfehlenswert
Dienstanweisung,
Organisieren von
Einweisungen
§ 32 MPG
  • Medizinprodukteberater des Herstellers oder des Fachhandels für Fachberatung und Einweisung erforderlich
  • Medizinprodukteberater muß medizinische, produktbezogene und didaktische Kenntnisse besitzen
  • Bei fehlender Sachkenntnis des Medizinprodukteberaters Beanstandung beim Hersteller empfehlenswert
Dienstanweisung,
Organisieren von
Einweisungen
Hinweis ohne Rechtsgrundlage
  • Funktionsprüfung und Einweisung für medizinisch-technische Geräte der Gruppe 1 bei Inbetriebnahme sind entfallen
  • Durchführung empfehlenswert für sonstige aktive MP
Wird weiterhin durchgeführt
§ 15 Nr. 5 MPBetreibV
  • Betriebsverbot für medizinisch. technische Geräte der Gruppe 1 und 3 nach § 2 MedGV ohne Einweisung der Anwender

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 4 MPBetreibV
Dienstanweisung
§ 15 Nr. 8 MPBetreibV
  • Bestandsverzeichnisse nach § 12 MedGV und Gerätebücher und Gerätebücher nach § 13 MedGV dürfen weitergeführt werden

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 9 MPBetreibV
Geräteverwaltung durch MedTech
§ 7 Abs. 1 Satz 1 MPBetreibV
  • Führung von Medizinproduktebüchern für Medizinprodukte gemäß Anlage 1 und 2 MPBetreibV
Geräteverwaltung durch MedTech
§ 8 Abs. 1 Satz 1 MPBetreibV
  • Führung eines Bestandsverzeichnisses für aktive Medizinprodukte
Geräteverwaltung durch MedTech
§ 8 Abs. 2 Satz 1 MPBetreibV
  • Korrekte Führung und Vollständigkeit des Bestandsverzeichnisses
Geräteverwaltung durch MedTech
§ 8 Abs. 1 Satz 1 MPG
  • Keine erstmalige Inbetriebnahme von Medizinprodukten, die nicht der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung unterliegen, ohne CE - Kennzeichen

    Straftat nach § 44 Nr. 2 MPG
Prüfung durch Verwaltung / Einkauf
§ 8 Abs. 2 MPG
  • Keine erstmalige Inbetriebnahme von Medizinprodukten , die der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung unterliegen, ohne CE - Kennzeichen

    Straftat nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 MPG
Prüfung durch Verwaltung / Einkauf
§§ 17, 18 MPG
  • Keine Durchführung von klinischen Prüfungen entgegen § 17 MPG

    Straftat nach § 44 Nr. 4 MPG
Dienstanweisung
§ 1 Abs. 1 Satz 1 oder § 3 MPVerschrV
  • Keine Abgabe von verschreibungspflichtigen Medizinprodukten ohne ärztliche Verschreibung

    Straftat nach § 44 Nr. 5 MPG

    Ordnungswidrigkeit nach § 45 Abs. 1 MPG
Verwaltung / Dienstanweisung
§§ 1, 2 MPVertrV
  • Keine Abgabe von apothekenpflichtigen Medizinprodukten außer an Apotheken, Krankenhäuser und Ärzte

    Ordnungswidrigkeit nach § 45 Abs. 2 Nr. 18 MPG
Verwaltung / Dienstanweisung

   

   

Instandhaltung

    

Fundstelle

Inhalt

Umsetzung
in der KAE

§ 2 Abs. 8 MPBetreibV
  • Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften
Dienstleistung Medizintechnik
§ 4 Abs. 1 MPBetreibV
  • Beauftragung von Personen mit der erforderlichen Sachkenntnis, den notwendigen Voraussetzungen und Mitteln zur Durchführung der Instandhaltung

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 2 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 6 Abs. 1 § 15 Nr. 6 MPBetreibV
  • Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen bei

    - Medizinprodukten nach Herstellerangaben

    - Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV

    - medizinisch-technischen Geräten der Gruppe § 2 MedGV entsprechend der Bauartzulassung oder den Prüfbescheinigungen nach § 28 Abs. 1 und 2 MedGV

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 5 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 6 Abs. 3 Satz 2 MPBetreibV
  • Aufbewahrung der Prüfprotokolle bis zur nächsten sicherheitstechnischen Kontrolle

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 6 MPBetreibV
Ablage inMedTech
§ 6 Abs. 4 MPBetreibV
  • Keine Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrollen von Personen ohne entsprechende Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen, Weisungsfreiheit und geeignete Meß- und Prüfeinrichtung

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 7 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 6 Abs. 5 MPBetreibV
  • Keine Beauftragung von Personen zur Durchführung von sichheitstechnischen Kontrollen ohne die geforderten Voraussetzungen

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 8 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 11 Abs. 1 Satz 1 MPBetreibV
  • Durchführung der meßtechnischen Kontrollen bei

    - Medizinprodukten nach Herstellerangaben

    - Mediziprodukten der Anlage 2 MPBetreibV

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 5 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 11 Abs. 5
  • Keine Durchführung der meßtechnischen Kontrollen von Personen ohne entsprechende Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen, Weisungsfreiheit und geeignete Meß- und Prüfeinrichtung

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 7 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 11 Abs. 6 MPBetreibV
  • Keine Beauftragung von Personen zur Durchführung von meßtechnischen Kontrollen ohne die geforderten Voraussetzungen

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 8 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 11 Abs. 5 Satz 2 MPBetreibV
  • Anzeige der Durchführung von meßtechnischen Kontrollen mit betreibereigenem Personal bei der zuständigen Behörde

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 11 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 11 Abs. 7 MPBetreibV
  • Eintragung der Ergebnisse der meßtechnischen Kontrolle in das Medizinproduktebuch bei Durchführung durch betreibereigenes Personal

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 12 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik
§ 11 Abs. 8 MPBetreibV
  • Kennzeichnung der Medizinprodukte nach erfolgreicher meßtechnischer Kontrolle bei Durchführung durch betreibereigenes Personal

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 13 MPBetreibV
Dienstleistung Medizintechnik

   

   

Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wiederaufbereitung

   

Fundstelle Inhalt Umsetzung
in der KAE
§ 4 Abs. 1 MPBetreibV
  • Beauftragung von Personen mit der erforderlichen Sachkenntnis, den notwendigen Voraussetzungen und Mitteln zur Durchführung der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 2 MPBetreibV
Hygiene / Zentralsteri
§ 4 Abs. 2 MPBetreibV
  • Durchführung der Reinigung, Desinfektion und der Sterilisation unter Beachtung der Herstellerangaben mit validierten und nachvollziehbaren Verfahren
  • Erfolgskontrollen vornehmen

    Ordnungswidrigkeit nach § 13 Nr. 2 MPBetreibV
Hygiene / Zentralsteri
§ 3 Nr.1,12,13,15 MPG

§5 MPG
  • Wiederaufbereitung von Einmalartikeln ist der Herstellung von neuen Medizinprodukten gleichgestellt;

    Ordnungswidrigkeiten und Straftaten entsprechen somit denen der Hersteller
    Checkliste für Hersteller
Hygiene / Zentralsteri

Keine Abgabe an Andere

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