Medizinproduktegesetz - Dienstanweisung Muster

Entspricht überarbeitet der Übersicht 22: Muster einer Dienstanweisung zu MedGV, in: Böhme,  Arbeitsrecht für die Pflege, 3. Auflage, 1998, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, S. 169

 

                   

        

     

                    Hiermit wird

                    Frau/Herr....................................................................................................................................................

                    für die Abt./Bereich........................................................................................................................... als

                                                            P R O D U K T E V E R A N T W O R T L I C H E R

                   entsprechend der Medizinprodukte-Betreiberverordnung § 5 für die im Anhang beschriebenen                    Medizinprodukte der Anlage 1 zur MPBetreibV bestellt. Die übrigen Produkte unterliegen seiner                    allgemeinen Aufsichtspflicht.

                   Die Aufgaben und Pflichten des Produkteverantwortlichen umfassen folgende Punkte:

                  1. Die Einhaltung der Vorschriften der MPBetreibV obliegt seinen Pflichten.

                  2. Der Produkteverantwortliche ist für das Anlegen und Führen von bereits vorhandenen und neuen
                      Medizinproduktebüchern verantwortlich.

                  3. Er überprüft die ständige Einsatzbereitschaft der Medizinprodukte und führt die dazu                                          notwendigen Kontrollen durch.

                  4. Er hat darauf zu achten, daß die Wartungs- und/oder Prüfarbeiten fristgerecht durchgeführt                        werden.

                  5. Er hat das Fachpersonal in die Handhabung der aktiven Medizinprodukte einzuweisen bzw.
                      einweisen zu lassen und dies in den Medizinproduktebüchern (nur Anlage 1) mittels Unterschrift
                      (Einweisender und einzuweisende Person) zu bestätigen.

                  6. Bei Aussonderung von Altprodukten und bei Neuanschaffungen ist er zu unterrichten und hat                       dafür zu sorgen, daß das Bestandsverzeichnis der aktiven Medizinprodukten aktualisiert wird.

                  7. Der Produkteverantwortliche ist im Rahmen seiner Aufgaben in Bezug auf die MPBetreibV allen
                      anderen Personen gegenüber weisungsbefugt.

                  Der Produkteverantwortliche kann die ihm übertragenen Pflichten teilweise an Dritte übertragen.
                  Die Verantwortlichkeit ist jedoch n i c h t übertragbar.



                  ........................................................., den ..........................................



                  Unterschrift des Produkteverantwortlichen              Unterschrift des Betreibers
   

     

      

Übersicht