Anästhesie griechisch = ohne Gefühl.
Narkose = Betäubung.
Meist ist eine Narkose die Voraussetzung für die Durchführung eines chirurgischen Eingriffs. Jeder, der sich
einem operativen Eingriff unterziehen muß, wird für die Dauer der Operation in einen reversiblen Lähmungszustand
versetzt.
Eine Narkose ist durch folgende Erscheinungen charakterisiert:
Hierbei werden nur einzelne Abschnitte des peripheren Nervensystems vorübergehend blockiert.
Dem Patienten werden spezielle Anästhesetika injiziert, um die reine Schmerzempfindung in bestimmten
Körperregionen durch Blockade der Impulsübertragung an den zugehörigen peripheren Nerven auszuschalten.
(Spinalanästhesie Rückenmarknah, Periduralanästhesie in den Periduralraum, und Plexusanästhesie).
Wird das zentrale Nervensystem des Patienten für die Dauer der Operation in einen reversiblen Lähmungszustand
versetzt, so ist dies mit einer Ausschaltung des Bewußtseins und Schmerzfreiheit verbunden.
Das Herz arbeitet als autonomes System, d.h. es ist nicht willentlich vom ZNS aus beeinflußbar.
Damit der Chirurg unbehindert operieren kann, muß die Muskulatur ausreichend erschlafft (relaxiert) sein.
Eine wesentliche Konsequenz dieser Muskelrelaxation ist, daß auch die Atemmuskeln gelähmt werden, was die
Notwendigkeit der Beatmung während der Narkose erklärt.
Der Anästhesist hat die Möglichkeit, den Zustand der Allgemeinanästhesie durch Inhalation und/oder Injektion
bestimmter Arzneimittel zu erreichen. Werden die Arzneimittel über die Atemgase zugeführt, so spricht man von
einer Inhalationsnarkose. Werden die Arzneimittel intravenös durch Injektion und/oder Infusion zugeführt,
so spricht man von einer Injektionsnarkose (heute auch Total IntraVenöseAnästhesie).
Prämedikation, Narkoseeinleitung, Intubation, Aufrechterhaltung der Narkose und Ausleitung der Narkose.
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